• Über 15 Jahre Erfahrung
  • Deutschlandweiter Versand
  • Montage vor Ort möglich
  • Fachberatung unter: 06054-90711-11

22.03.22

Welcher Abstand muss zum Nachbargrundstück eingehalten werden?

Das Thema Gartenhaus und Nachbarschaft ist ein sensibles, denn „wo Licht ist – ist auch Schatten“. Wenn allerdings durch ein Gartenhaus, Pavillon, Spielhaus o.Ä. zu viel Schatten auf den Nachbargarten fällt, kann aus einem langjährigen freundschaftlichen Nebeneinander ein getrübtes Verhältnis entstehen.

Die Mindestregel: 3 Meter Abstand zum Nachbargrundstück

Der Regelabstand von 3 Metern zur Grundstücksgrenze sollte eingehalten werden. Dieser Fakt ist in der jeweiligen Bauverordnung des Landes reglementiert.

Wird der Abstand aus verschiedenen Gründen unterschritten, muss die einvernehmliche Regelung mit dem Nachbarn schriftlich dokumentiert werden. Damit behalten diese Veränderungen auch bei einem Besitzerwechsel ihre G&uum l;ltigkeit und Ärgernisse werden diesbezüglich damit von vornherein eliminiert.

Für den Gartennachbarn bedeutet diese Vereinbarung ebenfalls ein Entgegenkommen, wenn er im Nachhinein ein Gartenhaus, einen Pavillon oder eine Abstellhalle bauen möchte und die Distanz von 3 Metern nicht einhalten könnte.

Tipp: Es ist ratsam, den Nachbarn in das Vorhaben und die Bauplanung rechtzeitig einzubeziehen, damit eventuelle Gegenargumente Berücksichtigung finden können.

Zusammenfassende Informationen zum Abstand des Nachbargrundstückes:

  • Nachbarn in die Planung des Gartenhauses einbeziehen und notwendige Veränderungen einkalkulieren
  • Einverständnis beim Nachbarn einholen
  • Abstand von 3 Meter zur Grundstücksgrenze einhalten
  • Bei veränderter Distanz im Einvernehmen ein Schriftstück aufsetzen, das von beiden Garten- oder Grundstücksbesitzern unterzeichnet wird

Wenn ein Gartenhaus größer als 30 Kubikmeter entsteht und der Regelabstand unterschritten wird, muss die mit dem Nachbarn aufgesetzte Vereinbarung auch dem Bauamt vorgelegt und von diesem genehmigt werden. Diese Regelung gilt im Bundesland Hessen. Jeder Bauherr ist in der Eigenverantwortung, sich nach den gesetzlichen Regelungen und Vorgaben seines Landes zu informieren. Die Möglichkeiten dazu sind entweder vor Ort beim zuständigen Bauamt oder im Internet unter http://www.informationen-new.de/Nachbarrecht-Gartenhaus.html gegeben.

Gartenhäuser, Gartenpavillons und mehr bei Holz-Blech.de 

Suchen Sie nach einem Gartenhaus aus Holz oder einem Holz-Pavillon für Ihren Garten? Möchten Sie Ihr Grundstück mit einem hochwertigen Spielhaus aus Holz kindergerecht gestalten? Ob Geräteschuppen, Carports, Garagen aus Holz - Für jeden Zweck und jedes Budget haben wir in unserem Profi Onlineshop passende Artikel - Immer mit einem einzigartigen Beratungs-, Lieferungs- und Montageservice. 

Titelfoto: Adobe Stock #221987754