07.09.18
Was muss man bei einer Genehmigung eines Gartenhauses beachten?
Es könnte so einfach sein: Ein beliebiges Gartenhaus oder ein Gerätehaus am Wunschort im heimischen Garten oder in der Kleingartenkolonie aufstellen und das Leben unbeschwert genießen - wenn da nur nicht das Thema Baugenehmigung wäre. Wer hier das öffentliche Baurecht ignoriert, riskiert eine Anordnung zum Rückbau. Ein Ärgernis, wenn man zuvor viel Arbeit und Freude in die Errichtung gesteckt hat.
Die entscheidenden Faktoren
Eine einheitliche Regelung zur Baugenehmigungspflicht für Gartenhäuser gibt es nicht. Dafür gibt es eine Reihe an Faktoren, von der es abhängt, ob Sie eine benötigen. Stellen Sie sich bereits vor dem Kauf folgende Fragen:
- Wo wird mein Gartenhaus aufgestellt?
- Welche Größe soll das Gartenhaus haben?
- Wie möchte ich mein Gartenhaus nutzen und wie wird es eingerichtet?
- Je detaillierter Sie sich diese Fragen beantworten können, desto weniger Missverständnisse und Fehler und Verzögerungen entstehen.
Unterschiedliche Regelungen der Bundesländer
Die Frage nach dem Ort ist zunächst allgemein zu stellen. Es kommt nämlich darauf an, in welchem Bundesland Sie Ihr Gartenhaus errichten möchten. Hier liefern die unterschiedlichen Bauordnungen der Bundesländer die Antwort, ob und wann eine Genehmigung benötigt wird oder nicht. In NRW und Hessen sind Gartenhäuser mit bis zu 30 Kubikmeter Brutto-Rauminhalt genehmigungsfrei. In Bayern muss hingegen bis 75 Kubikmetern Volumen keine Baugenehmigung eingeholt werden. Nach der Landesbauordnung in Baden-Württemberg beträgt der genehmigungsfreie Rauminhalt 40 Kubikmeter. Die Werte beziehen sich dabei auf die Errichtung im sogenannten Innenbereich, welcher sich gemäß §34 BauGB dort befindet, wo ein „Zusammenhang bebauter Ortsteile“ besteht. Letztendlich bedeuten diese Regelungen nur, dass der Bau entsprechender Gartenhäusern ohne Baugenehmigung möglich ist. Alle weiteren Bauvorschriften, wie etwa Festsetzungen im Bebauungsplan, Abstandsflächen oder Bestimmungen von Städten und Gemeinden, dürfen nicht im Konflikt mit Ihrem Vorhaben stehen. In einigen Baugebieten könnte die Errichtung von Gartenhäusern somit eingeschränkt oder sogar generell unerwünscht sein. Möchten Sie Ihr Gartenhaus beheizen, ist eine Errichtung an der Grundstücksgrenze untersagt - hier müssen Sie die entsprechenden Regelungen, die häufig drei Meter Abstand fordern, unbedingt beachten. Auch wenn Ihr genehmigungsfreies Gartenhaus allen Richtlinien und Bauvorschriften nachkommt, empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihren Nachbarn abzusprechen - insbesondere dann, wenn es an der Grundstücksgrenze errichtet werden soll. Dies erspart Ihnen unter Umständen langjährige Streitigkeiten.
Gartenhäuser in Kleingartenkolonien
Soll Ihr Gartenhaus in einem Schrebergarten errichtet werden, sind die Größenordnungen im Bundeskleingartengesetz geregelt. Demnach benötigen Sie für Gartenhäuser mit einer Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz bis maximal 24 Quadratmeter keine Baugenehmigung. Lediglich ein Gartenhaus je Parzelle ist erlaubt, welches zudem nicht für ein dauerhaftes Wohnen konstruiert sein darf. Dies bedeutet allerdings nicht, dass es in der Ferienzeit oder am Wochenende verboten wäre, gelegentlich darin zu übernachten.
Wo erhalte ich eine Genehmigung für ein Gartenhaus?
Beantragen Sie die Baugenehmigung formlos bei der für Ihren Grundbesitz zuständigen Baubehörde. Hier wird der Antrag zunächst geprüft. Darin müssen die verwendeten Materialien, der Aufstellt sowie die Größe des Gartenhauses enthalten sein. Vor der Bewilligung ist eventuell eine lokale Besichtigung nötig. Ihre Angaben im Antrag sollten also unbedingt den Gegebenheiten vor Ort entsprechen. Unrichtige Angaben können ansonsten zum Entzug der Baugenehmigung führen oder im schlimmsten Fall Ärger mit der Versicherung bedeuten, sollte es zu einem relevanten Zwischenfall kommen. Vermeiden Sie daher alle Schwierigkeiten, indem Sie die Planungen für Ihr Gartenhaus von ganz nach den Vorgaben der örtlichen Bestimmungen durchführen. Genaue Informationen darüber erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Baubehörde. Wir raten Ihnen grundsätzlich davon ab, das Thema Genehmigung zu vernachlässigen und ein Gartenhaus völlig ohne jegliche Rücksprache mit den Behörden oder Nachbarn zu errichten.
Titelfoto: Adobe Stock #37678041